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Zytostatikahandhabung - Umgang mit Zytostatika - Räume & Sicherheitswerkbänke

Umgang mit Zytostatika

Räume

 

Die Herstellung von Zytostatikazubereitungen darf nur in deutlich gekennzeichneten, abgetrennten Arbeitsräumen erfolgen. Größe und Luftführung des Raums müssen den sicheren Betrieb der Werkbank gewährleisten. Die Belüftung ist gemäß Arbeitsstättenverordnung zu gewährleisten. Der Raum soll ausschließlich für befugtes Personal in Schutzkleidung zugänglich sein. Während der Zytostatikaherstellung sollen keine anderen Tätigkeiten im gleichen Raum ausgeführt werden. Das Essen, Trinken und Rauchen ist im Herstellungsbereich verboten.


 

Sicherheitswerkbänke

 

Die Herstellung von Zytostatikazubereitungen hat ausnahmslos in geeigneten Sicherheitswerkbänken der Klasse 2 zu erfolgen, die den aktuellen Prüfgrundsätzen (z. Z. DIN 12980, DIN 12950, Teil 10 oder gleichwertig) entsprechen. Die Werkbänke sind sachgerecht aufzustellen, zu betreiben, zu warten und zu prüfen (mindestens 1 x jährlich, siehe Arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen: Anforderung an den Betrieb von Sicherheitswerkbänken). Der sichere Betrieb ist durch eine Prüfung vor Ort nachzuweisen. Die Prüfungen durch fachkundiges Personal, gemäß den aktuellen Prüfgrundsätzen, sind im Gerätebuch zu dokumentieren. Zuluft- und Abluftführung des Aufstellungsraumes müssen auf die Sicherheitswerkbank abgestimmt sein. Fortluftsysteme dürfen nicht direkt angeschlossen sein. Während des Arbeitens müssen Veränderungen der Luftströmung, die zu einer Einschränkung des Rückhaltevermögens, Produktschutzes oder Verschleppungsschutzes führen, vermieden werden. Fenster dürfen während des Arbeitens grundsätzlich nicht geöffnet werden. Störungen der Luftströmung können auch entstehen durch das Öffnen von Türen, das Verdecken der Lüftungsschlitze in der Arbeitsplatte, das Einbringen voluminöser Gegenstände oder Geräte mit starker Eigenbewegung, das Überladen mit Gegenständen sowie schnelle Hand-, Arm- oder Körperbewegungen der Bedienungsperson. Für das Arbeiten an den Sicherheitswerkbänken ist eine Betriebsanweisung gemäß TRGS 555 zu erstellen.