Umgang mit Zytostatika
Entsorgung
Die Sammlung und Entsorgung von Zytostatika oder kontaminierten Materialien hat gemäß der LAGA-Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes vom Juni 2002 zu erfolgen. Die Abfälle werden jetzt nach einem Abfallschlüssel (AS) zugeordnet, der sich auf den Europäischen Abfallkatalog (EAK) nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bezieht. Es sind die jeweils geltenden örtlichen Abfallsatzungen zu beachten. Informationen finden sich auch unter www.bgw-online.de: „Abfallentsorgung – Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen im Gesundheitsdienst“.
Zytostatikareste (nicht vollständig entleerte Originalbehältnisse, verfallene CMR-Arzneimittel, Restlösungen in Infusionszubehör (> 20 ml)) zählen zu den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen der AS 180108 (EAK), früher Gruppe D (LAGA), sind getrennt in bauartgeprüften, stich- und bruchfesten, dichtschließenden Einwegbehältnissen zu sammeln, zu kennzeichnen und mit Entsorgungsnachweis zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen, z. B. der Sonderabfallverbrennnung, zuzuführen. Die Bestimmungen des Abfall- und Verkehrsrechts sind zu beachten (Hinweise s. auch TRGS 201: Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang).
Mit Zytostatika gering kontaminierte Materialien (leergelaufene Behälter und Applikationssysteme, Einwegschutzkleidung usw.) gelten als Abfälle der Kategorie AS 180104 (EAK, Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden, früher Gruppe B (LAGA) und sind als überwachungsbedürftig bei Beseitigung eingestuft. Die Sammlung soll in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten, für den Transport sicher verschlossenen Behältnissen erfolgen. Die Abfälle sind aus Gründen des Arbeitsschutzes ohne außerbetriebliche Vorbehandlung in dafür zugelassenen Anlagen der Verbrennung zuzuführen.
Reinigung/Desinfektion
Reinigung und Desinfektion der Sicherheitswerkbank und des Herstellungsraumes sollten in einer Standardarbeitsanweisung festgelegt sein.



