Nebenwirkungen
Allgemeine Klassifikation
Die verschiedenen Klassifikationen zur Beurteilung von NW umfassen organspezifische Merkmale der Nebenwirkung(en), abgestuft nach Schweregraden. Die Tabellen stellen Grundprinzipien der Dokumentation vor. Die „Therapiebedürftigkeit“ und „Intensität von Therapiemaßnahmen“ werden unabhängig von „Dauer“ und „klinischem Verlauf“ von NW bewertet. Kurzfristige therapeutisch beeinflussbare NW gelten als weniger schwer als solche, die nicht oder unzureichend ansprechen. Medikamentös beeinflussbare NW werden leichter bewertet als solche, die chirurgische oder intensivmedizinische Maßnahmen erfordern:
Geringe/leichte NW (Grad 1) klingen spontan und ohne Tx ab; die geplante onkologische Tx kann ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.
Mäßige/deutliche NW (Grad 2) sind ambulant und medikamentös gut zu behandeln (z. B. peripher wirksame Analgetika) und verursachen keine wesentliche Verzögerung, Dosismodifikation (< 10 %) oder Unterbrechung der geplanten Tx.
Starke/ausgeprägte NW (Grad 3) führen zur Einweisung ins Krankenhaus und Einleitung intensiver medikamentöser/supportiver Maßnahmen (z. B. zentral wirksame Analgetika, PEG-Anlage); sie führen oft zu Unterbrechung bzw. Verzögerung oder Dosismodifikation (> 10 %) der geplanten Tx.
Lebensbedrohliche NW (Grad 4) führen zur notfallmäßigen Aufnahme ins Krankenhaus und zu intensivmedizinischen oder chirurgischen Intervention; meist kommt es zum Tx-Abbruch, da sonst in kurzer Zeit der Tode eintreten kann.
Auch fehlende (Grad 0) und letale NW (Grad 5) werden dokumentiert. Im Alltag müssen ausgeprägte und lebensbedrohliche NW besonders sorgfältig im Verlauf und in ihrer Intensität charakterisiert werden.



