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Krebstherapieformen - Strahlentherapie - Strahlentherapeutische Nachsorge

Strahlentherapie

Strahlentherapeutische Nachsorge

 

Der Strahlentherapeut ist gesetzlich verpflichtet, nach Abschluss der RTx die eingetretenen Wirkungen und Nebenwirkungen der Behandlung in regelmäßigen Abständen über mindestens 5 Jahre zu überprüfen. Die Aufbewahrungspflicht für strahlentherapeutische Unterlagen beträgt sogar 30 Jahre. Daher wird der Patient regelmäßig zu radioonkologischen Nachkontrollen („Nachsorge unter radioonkologischen Gesichtspunkten“) einbestellt: 1. Nachsorge nach ca. 6 Wo. (Akuttoxizität) und mindestenes nochmals nach 1 Jahr (Spättoxizität). Prinzipiell ist der Pat. sogar über mehrere Jahrzehnte wegen der oft wesentlich später eintretenden Spätfolgen nachzubeobachten. Der Strahlentherapeut kann sich zwar dabei auch nach entsprechender Anweisung der Erkenntnisse von anderen medizinisch und onkologisch geschulten Fachärzten bedienen, im Zweifelsfall (z. B. Tumorrezidiv vs. Fibrose; Alterungsprozess oder chron. Strahlenfolge) ist er aber immer hinzuzuziehen, da nur er die genaue Dosisverteilung und ihre Auswirkungen in den verschiedenen kritischen Organen kennt und er außerdem zu einer mindestens 30-jährigen Aufbewahrung aller Bestrahlungsunterlagen verpflichtet ist.